§1: Allgemeine Bestimmungen
- Die Veranstaltung dient einem gemeinnützigen Zweck. Die Kostenbeiträge sind zur Kostendeckung bestimmt. Entsteht ein Überschuß aus Einnahmen, so wird dieser zur Finanzierung weiterer Veranstaltungen wie dieser herangezogen.
- Der Veranstalter behält sich vor einzelne Teilnehmer oder Gruppen von Teilnehmern bei Nichteinhaltung der hier festgelegten Bestimmungen von der laufenden Veranstaltung und/oder den Ausschluss von weiteren Veranstaltungen dieser Art auszuschließen. Ein Anspruch auf Erstattung des gezahlten Kostenbeitrages besteht nicht.
- Der Veranstalter behält sich vor den Teilnehmer über aktuelle Neuigkeiten per eMail zu kontaktieren. Nach der Veranstaltung behält sich der Veranstalter vor die angemeldete E-Mail Adresse des Teilnehmers in den eMail-Verteilers des Veranstalters zu übernehmen und ihn eMails-Neuigkeiten über weitere Veranstaltungen zuzuschicken. Aus dem E-Mail-Verteiler kann sich der Teilnehmer jederzeit auf der Homepage des Veranstalters abmelden.
- Den Anweisungen der Veranstalter ist in jedem Falle Folge zu leisten.
- Der Gerichtsort für alle Rechtsangelegenheiten ist in allen Fällen Unna.
§2: Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung
- Jeder Teilnehmer muss das 18. Lebensjahr vollendet haben, um an dieser Veranstaltung teilnehmen zu können. Der Veranstalter hält sich zur Einhaltung dieses Punktes die Möglichkeit einer Ausweiskontrolle am Eingang offen. Falls dabei das zur Teilnahme an der Veranstaltung notwendige Alter nicht erreicht wird, kann dem Teilnehmer ohne Rückerstattung des Unkostenbeitrages der Einlaß verwehrt werden bzw. kann der Teilnehmer ohne Rückerstattung des Unkostenbeitrages von der Party verwiesen werden.
- Der Kostenbeitrag ist rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung entsprechend den Auflagen zu entrichten. Auf Verlangen durch den Veranstalter ist die Zahlung durch Belege nachzuweisen. Der Kostenbeitrag wird nur zurückerstattet wenn die Veranstaltung ausgebucht ist und der Teilnehmer keinen Platz mehr erhalten kann. In diesem Fall kann der Teilnehmer eine Rückerstattung verlangen, die spätestens 3 Tage nach Beendigung der Veranstaltung beim Veranstalter eingetroffen sein muss, oder eine Anrechnung auf eine der folgenden Veranstaltungen bekommen, das in jedem Fall automatisch vorgenommen wird falls keine rechtzeitige Rückerstattung verlangt wird. Bei der Rückerstattung wird eine Gebühr von 2,50 Euro erhoben, die in diesem Fall automatisch einbehalten wird.
- Jeder Teilnehmer bringt die notwendige Hardware mit. Der Veranstalter verpflichtet sich, rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung Informationen hinsichtlich Mindestausstattung, bzw. Hardwarevoraussetzungen, bekanntzugeben.
- Jeder Teilnehmer ist für die Funktionalität und Sicherheit seiner Geräte selbst verantwortlich.
- Den Anweisungen der Veranstalter bezüglich der Inbetriebnahme des eigenen Rechners ist unbedingt Folge zu leisten.
- Jeder Teilnehmer hat sich vor Ort über die aktuellen und individuellen Bestimmungen der laufenden Veranstaltungen pflichtgemäß zu informieren.
§3: Bestimmungen während des Ablaufs der Veranstaltung
- Jeder Teilnehmer verpflichtet sich dazu, die allgemein gültigen guten Sitten im Umgang mit seinen Mitmenschen auf der Veranstaltung einzuhalten und gegen diese nicht zu verstoßen. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, bei etwaigem Verstoß gegen diese Regel den Betreffenden von der Veranstaltung auszuschließen.
- Der Veranstalter haftet nicht für etwaige gesetzwidrige Aktivitäten seitens der Teilnehmer. Besonders hervorgehoben werden hier: Software Piraterie, Verbreitung verbotener Datenbestände, Beeinträchtigung oder Beschädigung fremder Datenanlagen usw..
- Jeder Teilnehmer ist für die Daten auf seinem Rechner selbst verantwortlich. Dies gilt besonders für die Einhaltung von EULAs und anderen Lizenzvereinbarungen. Der Veranstalter übernimmt hierfür weder Verantwortung noch Haftung.
- Der Betrieb von allgemein störenden Gerätschaften zur Schallübertragung, besonders Lautsprechern, Subwoofern, etc. sind nicht erlaubt. Hier werden vom Veranstalter Kopfhörer vorgeschrieben.
- Eine mutwillige Störung der Veranstaltung oder des Ablaufs jedweder Art wird mit einem Ausschluss von der laufenden Veranstaltung geahndet. Dies gilt insbesondere für den Betrieb des Computernetzwerkes. Hervorgehoben sind hier besonders: Trojaner, Viren, und sonstiges, welches die ordnungsgemäße Arbeit des Netzwerkes stört.
- Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums selbst verantwortlich. Der Veranstalter verpflichtet sich, den Zugang zu den Veranstaltungsräumlichkeiten zu regulieren.
- Der Veranstalter stellt im Rahmen des Kostenbeitrages folgende Leistungen zur Verfügung: Computernetzwerk, Sitzplätze inkl. Netzwerkanschluss, Strom.
- Zusatzgeräte (Wasserkocher, Kaffeemaschine, Kühlgeräte, Ventilatoren etc.) können nur in besonderen Fällen und auf Antrag beim Veranstalter eingesetzt werden. Eigenmächtiges anschliessen von Zusatzgeräten die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Betrieb der Computerhardware der Teilnehmer bestehen, wird mit einem sofortigen Ausschluss von der laufenden Veranstaltung geahndet.
- Der Veranstalter sorgt, soweit es in seinen Möglichkeiten gegeben ist, eventuelle technische Störungen schnellstmöglich zu begegnen und, falls möglich, zu beheben. Betriebsgarantien sind ausgeschlossen.
- Jegliche Bild-, Ton- oder sonstige Aufnahmen bzw. Mitschnitte der Veranstaltung sind nur per Genehmigung durch den LAN-Team e.V. erlaubt. Die Rechte an der Verwertung dieser Materialen liegen beim LAN-Team e.V..
§4: Turniere und Preisvergabe
- Jeder Turnierteilnehmer verpflichtet sich, die vor dem Turnier festgelegten Regeln zu befolgen. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, bei Verstößen gegen diese Übereinkünfte den Betreffenden vom Turnierbetrieb auszuschließen.
- Über den Ablauf der Turniere wird vor Beginn des Turnieres separat informiert.
- Der Veranstalter sorgt für den korrekten Turnierablauf, und nimmt die Preisvergabe aufgrund von objektiven Auswertungen vor.
- Teilnahme und Preisverteilung erfolgt ohne Gewähr und unter Ausschluss des Rechtsweges.
§5: Bestimmungen zum Abschluß der Veranstaltung
- Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, für Ordnung und Sauberkeit an seinem Platz während und nach Ablauf der Veranstaltung zu sorgen. Anfallender Müll ist sortiert beim Veranstalter abzugeben. Der Teilnehmer hat vor Beginn der Veranstaltung eine Müllkaution von 3 Euro zu hinterlegen, die er nachdem er den Platz sauber verlassen hat, wieder zurück erhält. Der Zustand des Platzes wird durch den Veranstalter einzeln kontrolliert..
- Jeder Teilnehmer haftet für die von ihm verursachten Schäden jedweder Art unmittelbar.
- Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Datenverluste und/oder ähnlichen Schäden an Soft.- und/oder Hardware die durch Fremdeinwirkung oder Teilnehmer verursacht wurden aus.
§6: Personenschäden
- Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr und Risiko.
- Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Personenschäden jedweder Art an Teilnehmern und Besuchern und hieraus resultierende Schadenersatzansprüche durch Teilnehmer oder Dritte ausdrücklich aus.
§7: Datenschutz
- Der Teilnehmer erklärt sich mit der Speicherung personenbezogener Daten nach § 33 BDSG und § 3 TDDSG einverstanden. Dazu gehört das Kontrollieren von Nutzungsdaten zur Missbrauchsbekämpfung, das Verwenden von Nutzungsdaten für die Gestaltung zukünftiger Leistungserbringung, das Abspeichern einer ID sowie von Nutzungsdaten auf der Festplatte des Nutzers (Cookies) und eine Überprüfung möglicherweise rechtswidriger Inhalte von eigenen Mitteilungen. Solche Daten werden streng vertraulich behandelt und vor Zugriffen Dritter geschützt.
§8: Salvatorische Klausel
- Sollte ein der Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so wird diese sinngemäß durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt. Die Rechtswirksamkeit der anderen Bestimmungen wird hierdurch nicht berührt.
01. September 2003 - 00:00 ( Team LAN-Team e.V. )
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